Rechte und Pflichten arbeitender Rentner
Ihr umfassender Leitfaden zu allen rechtlichen Aspekten der Arbeit im Ruhestand. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, welche Pflichten Sie beachten müssen und wie Sie sich optimal absichern.
Voller Rechtsschutz
Auch als Rentner genießen Sie vollen Arbeitnehmerschutz
Diese Rechte haben Sie als arbeitender Rentner
Als Rentner im Arbeitsverhältnis genießen Sie dieselben Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer – plus zusätzliche Vorteile.
Kündigungsschutz
Voller Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – wie für alle anderen Arbeitnehmer.
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Gesetzliche Kündigungsfristen gelten
- Anspruch auf Abfindung möglich
Unbegrenztes Hinzuverdienen
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.
- Volle Rente + volles Gehalt
- Keine Rentenkürzung
- Bis 2.000 € steuerfrei (Aktivrente)
Urlaubsanspruch
Gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen bei 6-Tage-Woche – anteilig bei Teilzeit.
- Mindestens 4 Wochen pro Jahr
- Urlaubsgeld nach Tarifvertrag
- Übertragung ins Folgejahr möglich
Lohnfortzahlung
Bei Krankheit: 6 Wochen volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- 100% des Gehalts für 6 Wochen
- Danach Krankengeld (wenn versichert)
- Auch bei Minijob
Gleichbehandlung
Diskriminierungsschutz nach dem AGG – Alter ist kein Grund für Benachteiligung.
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
- Zugang zu Weiterbildungen
- Schutz vor Altersdiskriminierung
Arbeitszeitschutz
Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Sie – mit Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten.
- Max. 8 Stunden täglich (Durchschnitt)
- 11 Stunden Ruhezeit zwischen Schichten
- Pausenregelungen gelten
Diese Pflichten haben Sie als arbeitender Rentner
Mit den Rechten kommen auch Verantwortungen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.
Steuererklärung
Bei Einkommen über dem Grundfreibetrag müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Rente und Hinzuverdienst werden zusammengerechnet.
Meldepflichten
Informieren Sie Ihre Krankenkasse und ggf. den Rentenversicherungsträger über die Aufnahme einer Beschäftigung.
Arbeitsvertragliche Pflichten
Wie jeder Arbeitnehmer: Pünktlichkeit, Arbeitsleistung erbringen, Weisungen befolgen, Verschwiegenheit wahren.
Sozialversicherung als arbeitender Rentner
Als Rentner profitieren Sie von besonderen Regelungen bei der Sozialversicherung. Viele Beiträge entfallen oder sind reduziert.
Krankenversicherung
Pflichtversicherung über KVdR – Beiträge nur auf den Hinzuverdienst, nicht auf die Rente.
Rentenversicherung
Als Altersrentner: Arbeitnehmeranteil entfällt, Arbeitgeber zahlt seinen Anteil. Erhöht Ihre Rente!
Arbeitslosenversicherung
Befreit nach Erreichen der Regelaltersgrenze – kein Beitrag, aber auch kein Anspruch auf ALG.
Pflegeversicherung
Beitragspflichtig wie bei Krankenversicherung – gleiche Sätze für alle Versicherten.
Beitragsübersicht
Krankenversicherung
Arbeitnehmeranteil vom Bruttolohn (+ Zusatzbeitrag je Kasse)
Rentenversicherung (AN)
Arbeitnehmeranteil entfällt nach Regelaltersgrenze
Arbeitslosenversicherung
Vollständig befreit nach Regelaltersgrenze
Pflegeversicherung
Standard-Arbeitnehmeranteil (kinderlos: +0,6%)
Welcher Vertrag passt zu Ihnen?
Je nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen gibt es verschiedene Beschäftigungsformen mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.
Minijob
Bis 538 €/Monat
- Pauschal versteuert
- Keine SV-Beiträge (AN)
- Volle Arbeitnehmerrechte
- Flexibel kombinierbar
Teilzeit
Flexibel wählbar
- Flexible Stunden
- Anteiliger Urlaub
- Voller Kündigungsschutz
- SV-pflichtig ab 539 €
Vollzeit
Reguläres Arbeitsverhältnis
- Volles Gehalt
- Alle Arbeitnehmerrechte
- Rentenerhöhung möglich
- Höhere Steuerbelastung
Freiberuflich
Selbstständig auf Honorarbasis
- Maximale Flexibilität
- Steuerliche Vorteile
- Kein Kündigungsschutz
- Eigene Absicherung nötig
Der Weg zur Arbeit im Ruhestand
In 4 einfachen Schritten zum perfekten Job als Rentner
Informieren
Rechte, Pflichten und Verdienstgrenzen kennenlernen
Vertragsart wählen
Minijob, Teilzeit oder Freiberuf – was passt?
Meldungen erledigen
Krankenkasse und ggf. Rentenversicherung informieren
Durchstarten
Arbeit aufnehmen und die Vorteile genießen
FAQ: Rechte & Pflichten im Detail
Die wichtigsten Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten als arbeitender Rentner.
Nein! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie vor Diskriminierung aufgrund des Alters. Eine Kündigung allein wegen Ihres Rentnerstatus ist rechtswidrig.
Es gelten dieselben Kündigungsschutzregeln wie für alle anderen Arbeitnehmer:
- Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
- Gesetzliche Kündigungsfristen (je nach Betriebszugehörigkeit)
- Anhörung des Betriebsrats (falls vorhanden)
Ausnahme: Tarifverträge können Regelungen zur Beendigung bei Renteneintritt enthalten.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Nein! Sie können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
Bei vorgezogener Altersrente (vor Regelaltersgrenze):
- Freibetrag von 46.060 € jährlich (Stand 2026)
- Darüber hinausgehender Verdienst wird zu 40% auf die Rente angerechnet
- Maximal mögliche Kürzung: Rente auf Null (bei sehr hohem Verdienst)
Tipp: Prüfen Sie mit unserem Rechner, ob ein Aufschub der Rente für Sie vorteilhaft sein könnte!
Teilweise – mit erheblichen Vorteilen:
- Krankenversicherung: Ja, aber nur Ihr Arbeitnehmeranteil (~7,3%)
- Pflegeversicherung: Ja, normaler Arbeitnehmeranteil (~1,7%)
- Rentenversicherung: Nein! Arbeitnehmeranteil entfällt komplett nach Regelaltersgrenze
- Arbeitslosenversicherung: Nein! Vollständig befreit nach Regelaltersgrenze
Bei Minijobs: Als Arbeitnehmer zahlen Sie gar keine Sozialversicherungsbeiträge – alles übernimmt pauschal der Arbeitgeber.
Die Besteuerung hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab:
- Minijob (bis 538 €): Pauschal versteuert durch Arbeitgeber – für Sie steuerfrei
- Aktivrente-Freibetrag: Bis zu 2.000 €/Monat zusätzlich steuerfrei
- Grundfreibetrag: 11.784 € jährlich steuerfrei (Stand 2026)
- Rente + Verdienst: Werden zusammengerechnet und nach Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert
Wichtig: Nur der Besteuerungsanteil Ihrer Rente (abhängig vom Rentenbeginn) wird besteuert!
Ja, uneingeschränkt! Als Arbeitnehmer (auch im Minijob) haben Sie folgende Ansprüche:
- Urlaub: Mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, anteilig bei Teilzeit
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: 6 Wochen volle Bezahlung durch Arbeitgeber
- Feiertage: Bezahlte Freistellung an gesetzlichen Feiertagen
- Mutterschutz/Elternzeit: Auch für ältere Arbeitnehmerinnen mit Kinderbetreuung
Tipp: Ihr Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch – er kann ins Folgejahr übertragen werden!
Grundsätzlich: Nein. Ihr Rentnerstatus ist Privatsache und muss nicht offengelegt werden.
Aber: Es gibt praktische Gründe, warum Sie es tun sollten:
- Arbeitgeber kann die Befreiung von RV- und ALV-Beiträgen korrekt abrechnen
- Sie profitieren von den geringeren Lohnabzügen
- Korrekte Abrechnung bei Krankenversicherung
Im Vorstellungsgespräch: Nach dem Alter darf nicht gefragt werden (AGG). Eine freiwillige Angabe kann aber Vorteile zeigen (Erfahrung, Zuverlässigkeit).
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