Rechtliches Wissen

Rechte und Pflichten arbeitender Rentner

Ihr umfassender Leitfaden zu allen rechtlichen Aspekten der Arbeit im Ruhestand. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, welche Pflichten Sie beachten müssen und wie Sie sich optimal absichern.

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Versicherung
Verträge
Rechte und Pflichten für arbeitende Rentner - Beratungsgespräch

Voller Rechtsschutz

Auch als Rentner genießen Sie vollen Arbeitnehmerschutz

Ihre Rechte

Diese Rechte haben Sie als arbeitender Rentner

Als Rentner im Arbeitsverhältnis genießen Sie dieselben Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer – plus zusätzliche Vorteile.

Kündigungsschutz

Voller Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – wie für alle anderen Arbeitnehmer.

  • Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
  • Gesetzliche Kündigungsfristen gelten
  • Anspruch auf Abfindung möglich

Unbegrenztes Hinzuverdienen

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.

  • Volle Rente + volles Gehalt
  • Keine Rentenkürzung
  • Bis 2.000 € steuerfrei (Aktivrente)

Urlaubsanspruch

Gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen bei 6-Tage-Woche – anteilig bei Teilzeit.

  • Mindestens 4 Wochen pro Jahr
  • Urlaubsgeld nach Tarifvertrag
  • Übertragung ins Folgejahr möglich

Lohnfortzahlung

Bei Krankheit: 6 Wochen volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

  • 100% des Gehalts für 6 Wochen
  • Danach Krankengeld (wenn versichert)
  • Auch bei Minijob

Gleichbehandlung

Diskriminierungsschutz nach dem AGG – Alter ist kein Grund für Benachteiligung.

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
  • Zugang zu Weiterbildungen
  • Schutz vor Altersdiskriminierung

Arbeitszeitschutz

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Sie – mit Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten.

  • Max. 8 Stunden täglich (Durchschnitt)
  • 11 Stunden Ruhezeit zwischen Schichten
  • Pausenregelungen gelten
Ihre Pflichten

Diese Pflichten haben Sie als arbeitender Rentner

Mit den Rechten kommen auch Verantwortungen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.

Steuererklärung

Bei Einkommen über dem Grundfreibetrag müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Rente und Hinzuverdienst werden zusammengerechnet.

Wichtig: Nutzen Sie den Aktivrente-Freibetrag von bis zu 2.000 €/Monat für steuerfreien Hinzuverdienst.

Meldepflichten

Informieren Sie Ihre Krankenkasse und ggf. den Rentenversicherungsträger über die Aufnahme einer Beschäftigung.

Tipp: Bei vorgezogener Altersrente: Hinzuverdienst über 46.060 €/Jahr kann zu Kürzungen führen.

Arbeitsvertragliche Pflichten

Wie jeder Arbeitnehmer: Pünktlichkeit, Arbeitsleistung erbringen, Weisungen befolgen, Verschwiegenheit wahren.

Hinweis: Ihr Alter schützt nicht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Pflichtverletzungen.
Versicherung

Sozialversicherung als arbeitender Rentner

Als Rentner profitieren Sie von besonderen Regelungen bei der Sozialversicherung. Viele Beiträge entfallen oder sind reduziert.

Krankenversicherung

Pflichtversicherung über KVdR – Beiträge nur auf den Hinzuverdienst, nicht auf die Rente.

Rentenversicherung

Als Altersrentner: Arbeitnehmeranteil entfällt, Arbeitgeber zahlt seinen Anteil. Erhöht Ihre Rente!

Arbeitslosenversicherung

Befreit nach Erreichen der Regelaltersgrenze – kein Beitrag, aber auch kein Anspruch auf ALG.

Pflegeversicherung

Beitragspflichtig wie bei Krankenversicherung – gleiche Sätze für alle Versicherten.

Beitragsübersicht

7,3% Beitrag
Krankenversicherung

Arbeitnehmeranteil vom Bruttolohn (+ Zusatzbeitrag je Kasse)

0% Beitrag
Rentenversicherung (AN)

Arbeitnehmeranteil entfällt nach Regelaltersgrenze

0% Beitrag
Arbeitslosenversicherung

Vollständig befreit nach Regelaltersgrenze

1,7% Beitrag
Pflegeversicherung

Standard-Arbeitnehmeranteil (kinderlos: +0,6%)

Vertragsarten

Welcher Vertrag passt zu Ihnen?

Je nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen gibt es verschiedene Beschäftigungsformen mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.

Teilzeit

Flexibel wählbar

  • Flexible Stunden
  • Anteiliger Urlaub
  • Voller Kündigungsschutz
  • SV-pflichtig ab 539 €
Keine Obergrenze

Vollzeit

Reguläres Arbeitsverhältnis

  • Volles Gehalt
  • Alle Arbeitnehmerrechte
  • Rentenerhöhung möglich
  • Höhere Steuerbelastung
Keine Obergrenze

Freiberuflich

Selbstständig auf Honorarbasis

  • Maximale Flexibilität
  • Steuerliche Vorteile
  • Kein Kündigungsschutz
  • Eigene Absicherung nötig
Keine Obergrenze

Der Weg zur Arbeit im Ruhestand

In 4 einfachen Schritten zum perfekten Job als Rentner

1

Informieren

Rechte, Pflichten und Verdienstgrenzen kennenlernen

2

Vertragsart wählen

Minijob, Teilzeit oder Freiberuf – was passt?

3

Meldungen erledigen

Krankenkasse und ggf. Rentenversicherung informieren

4

Durchstarten

Arbeit aufnehmen und die Vorteile genießen

Häufige Fragen

FAQ: Rechte & Pflichten im Detail

Die wichtigsten Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten als arbeitender Rentner.

Nein! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie vor Diskriminierung aufgrund des Alters. Eine Kündigung allein wegen Ihres Rentnerstatus ist rechtswidrig.

Es gelten dieselben Kündigungsschutzregeln wie für alle anderen Arbeitnehmer:

  • Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
  • Gesetzliche Kündigungsfristen (je nach Betriebszugehörigkeit)
  • Anhörung des Betriebsrats (falls vorhanden)

Ausnahme: Tarifverträge können Regelungen zur Beendigung bei Renteneintritt enthalten.

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Nein! Sie können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.

Bei vorgezogener Altersrente (vor Regelaltersgrenze):

  • Freibetrag von 46.060 € jährlich (Stand 2026)
  • Darüber hinausgehender Verdienst wird zu 40% auf die Rente angerechnet
  • Maximal mögliche Kürzung: Rente auf Null (bei sehr hohem Verdienst)

Tipp: Prüfen Sie mit unserem Rechner, ob ein Aufschub der Rente für Sie vorteilhaft sein könnte!

Teilweise – mit erheblichen Vorteilen:

  • Krankenversicherung: Ja, aber nur Ihr Arbeitnehmeranteil (~7,3%)
  • Pflegeversicherung: Ja, normaler Arbeitnehmeranteil (~1,7%)
  • Rentenversicherung: Nein! Arbeitnehmeranteil entfällt komplett nach Regelaltersgrenze
  • Arbeitslosenversicherung: Nein! Vollständig befreit nach Regelaltersgrenze

Bei Minijobs: Als Arbeitnehmer zahlen Sie gar keine Sozialversicherungsbeiträge – alles übernimmt pauschal der Arbeitgeber.

Die Besteuerung hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab:

  • Minijob (bis 538 €): Pauschal versteuert durch Arbeitgeber – für Sie steuerfrei
  • Aktivrente-Freibetrag: Bis zu 2.000 €/Monat zusätzlich steuerfrei
  • Grundfreibetrag: 11.784 € jährlich steuerfrei (Stand 2026)
  • Rente + Verdienst: Werden zusammengerechnet und nach Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert

Wichtig: Nur der Besteuerungsanteil Ihrer Rente (abhängig vom Rentenbeginn) wird besteuert!

Ja, uneingeschränkt! Als Arbeitnehmer (auch im Minijob) haben Sie folgende Ansprüche:

  • Urlaub: Mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, anteilig bei Teilzeit
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: 6 Wochen volle Bezahlung durch Arbeitgeber
  • Feiertage: Bezahlte Freistellung an gesetzlichen Feiertagen
  • Mutterschutz/Elternzeit: Auch für ältere Arbeitnehmerinnen mit Kinderbetreuung

Tipp: Ihr Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch – er kann ins Folgejahr übertragen werden!

Grundsätzlich: Nein. Ihr Rentnerstatus ist Privatsache und muss nicht offengelegt werden.

Aber: Es gibt praktische Gründe, warum Sie es tun sollten:

  • Arbeitgeber kann die Befreiung von RV- und ALV-Beiträgen korrekt abrechnen
  • Sie profitieren von den geringeren Lohnabzügen
  • Korrekte Abrechnung bei Krankenversicherung

Im Vorstellungsgespräch: Nach dem Alter darf nicht gefragt werden (AGG). Eine freiwillige Angabe kann aber Vorteile zeigen (Erfahrung, Zuverlässigkeit).

Noch Fragen zu Ihren Rechten?

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